Sind Sie gewerblich tätig auf Online-Marktplätzen?
Wenn Sie mit neuen Gegenständen mehr als 30 Verkäufe oder 2.000 € Jahresumsatz haben, dann geraten Sie ins Visier der Finanzämter.
Zum Inhalt springen Wenn Sie mit neuen Gegenständen mehr als 30 Verkäufe oder 2.000 € Jahresumsatz haben, dann geraten Sie ins Visier der Finanzämter.